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Der nächste Steuertermin für die Vierteljahreszahler ist am 15.05.2024

Entsprechend des § 259 der Abgabenordnung erinnert die Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich, Hauptstraße 90 A, alle steuerpflichtigen Bürger an den nächsten Termin, den 15.05.2024 zur Zahlung der fälligen 

 

Grund- und Hundesteuern sowie die Gewerbesteuervorauszahlung für das II. Quartal 2024!

 

Zahlungen können auf folgendes Konto erfolgen:

 

Deutsche Kreditbank AG

IBAN DE51 1203 0000 0000 9049 04

BIC BYLADEM1001

 

Wir bitten, alle Zahlungspflichtigen bei Überweisungen und Einzahlungen ihr Kassenzeichen anzugeben (ohne Angabe kann es zu Buchungsfehlern und demzufolge zu Mahnungen kommen). Bei erteilter Abbuchungserlaubnis ist auf ausreichende Kontodeckung zu achten. Durch Rückbuchung entstehende Bankgebühren sind vom Zahlungspflichtigen zu erstatten.

 

Die rechtzeitige Zahlung der o. g. Steuern vermeidet eine Mahnung der Forderung, für die Mahngebühr gemäß § 1 Abs. 2 Thüringer Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz erhoben werden.

Gemäß § 15 Pkt. 5 b dd Thüringer Kommunalabgabengesetz fallen in Verbindung mit § 240 Abgabenordnung für die rückständigen Steuern und Abgaben Säumniszuschläge in Höhe von je 1 v. H. für jeden angefangenen Monat der Säumnis an.

 

Um eine termingerechte Zahlung zu gewährleisten, besteht die Möglichkeit, der Gemeindeverwaltung eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Ein entsprechender Vordruck (SEPA-Lastschriftmandat) findet sich im Internet unter www.hoerselberg-hainich.de im Bereich Bürgerservice/Formulare.

 

Datenschutzhinweis

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen, entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt unter www.hoerselberg-hainich.de (Rubrik „Datenschutz“)

 

Wir bitten um Beachtung.

 

Kasse der Gemeinde Hörselberg-Hainich