Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hörselberg-Hainich,

die Amtsperiode der zurzeit amtierenden Schöffen im Freistaat Thüringen endet am 31.12. 2023. Für die Amtszeit von 2024 bis 2028 sind Neuwahlen erforderlich.

Gesucht werden in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht Eisenach und am Landgericht Meiningen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen möchten.

Bewerberinnen und Bewerber werden zunächst in die Vorschlagliste aufgenommen.

Die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffen muss vom Gemeinderat mit zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder beschlossen werden. Anschließend wird die Vorschlagsliste öffentlich ausgelegt. Aus den Bewerbern wählt dann ein Wahlausschuss beim Amtsgericht Eisenach im Laufe des Jahres 2023 die Schöffen aus. Die Gemeinde Hörselberg-Hainich ruft daher alle Fraktionen, Vereine, Gemeinschaften, Bürger und Bürgerinnen auf, geeignete Personen vorzuschlagen. Es ist ebenfalls möglich, sich selbst zu bewerben und auch eine Wiederwahl ist zulässig.

Ansprechpartner in unserer Gemeinde für die Schöffenwahl ist Frau Anke Schwerdt (Tel.:036254-73023; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Hier gibt es weitere Informationen zum Ehrenamt eines Schöffen sowie einen Vordruck des notwendigen Bewerbungsformulars. Die Bewerbung sollte spätestens bis zum 31.März 2023 eingegangen sein.

Voraussetzungen für die Bewerbung sind:

Die Bewerberin oder der Bewerber müssen deutsche Staatsbürger sein und zum Beginn der Amtsperiode (am 1. Januar 2024) das 25.Lebensjahr vollendet bzw. das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Außerdem müssen sie zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Vorschlagsliste in der Gemeinde Hörselberg-Hainich wohnen, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und für das Ehrenamt gesundheitlich geeignet sein. Darüber hinaus dürfen Bewerber nicht überschuldet sein und müssen öffentliche Ämter bekleiden dürfen.

Als Schöffen sollen nicht berufen werden Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer, Religionsdiener und Mitglieder religiöser Vereinigungen, die satzungsmäßig zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.

Das Bewerbungsformular erhalten Sie hier >>>