Der nächste Steuertermin für die Jahreszahler ist am 01.07.2018
Entsprechend des § 259 der Abgabenordnung erinnert die Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich, Hauptstraße 90 A, alle steuerpflichtigen Bürger an den nächsten Termin, den 01.07.2018 zu Zahlung der fälligen
Grund- und Hundesteuern
Zahlungen können auf folgende Bankkonten erfolgen:
Deutsche Kreditbank AG
IBAN DE51 1203 0000 0000 9049 04
BIC BYLADEM1001
Wartburg-Sparkasse
IBAN DE77 8405 5050 0000 0564 48
BIC HELADEF1WAK
Wir bitten, alle Zahlungspflichtigen bei Überweisungen und Einzahlungen ihr Kassenzeichen anzugeben (ohne Angabe kann es zu Buchungsfehlern und demzufolge zu Mahnungen kommen). Bei erteilter Abbuchungserlaubnis ist auf ausreichende Kontodeckung zu achten. Durch Rückbuchung entstehende Bankgebühren sind vom Zahlungspflichtigen zu erstatten.
Die rechtzeitige Zahlung der o. g. Steuern vermeidet eine Mahnung der Forderung, für die Mahngebühr gemäß § 1 Abs. 2 Thüringer Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz erhoben werden.
Gemäß § 15 Pkt. 5 b dd Thüringer Kommunalabgabengesetz fallen in Verbindung mit § 240 Abgabenordnung für die rückständigen Steuern und Abgaben Säumniszuschläge in Höhe von je 1 v. H. für jeden angefangenen Monat der Säumnis an.
Um eine termingerechte Zahlung zu gewährleisten, besteht die Möglichkeit, der Gemeindeverwaltung eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Ein entsprechender Vordruck (SEPA-Lastschriftmandat) findet sich unter www.hoerselberg-hainich.de/buergerservice/formulare
Wir bitten um Beachtung.