Ein polizeiliches Führungszeugnis kann nur persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde und unter Vorlage eines gültigen Dokumentes beantragt werden.
Bei der Antragstellung kann man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der antragstellenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann.
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, so ist der Verwendungszweck und die genaue Anschrift der Behörde anzugeben, da das Führungszeugnis direkt an die Behörde geschickt wird.
Ihr Antrag wird elektronisch an das Bundeszentralregister in Bonn weitergeleitet und von dort erhalten Sie innerhalb von 1 bis 2 Wochen eine Antwort.
Benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis, so ist eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorzulegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität,
- Vertretungsvollmacht (bei gesetzlicher Vertretung),
- für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens,
- wenn Sie vorher Einsicht nehmen wollen: Verwendungszweck und genaue Bezeichnung der Behörde (Anschrift mit Postleitzahl der Empfängergemeinde) unter Angabe des Amtsgerichts.
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 Euro. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten.