Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann nur persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde unter Vorlage eines gültigen Dokumentes beantragt werden.
Wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine Behörde benötigt, ist der Verwendungszweck und die Anschrift der Behörde anzugeben.
Ihr Antrag wird elektronisch an das Gewerbezentralregister in Bonn übertragen und von dort erhalten Sie innerhalb von 1 bis 2 Wochen Antwort.
Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 Euro.
Juristische Personen stellen den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der für sie zuständigen Gewerbebehörde (Landratsamt Wartburgkreis/Gewerbeamt).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität,
  • Vertretungsvollmacht (bei gesetzlicher Vertretung),
  • für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens,
  • wenn Sie vorher Einsicht nehmen wollen: Verwendungszweck und genaue Bezeichnung der Behörde (Anschrift mit Postleitzahl der Empfängergemeinde) unter Angabe des Amtsgerichts.

 

Welche Gebühren fallen an?

  • Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 Euro. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten.