Es wird immer wieder festgestellt, dass illegale Ablagerungen auf Feldwegen, Wiesen, Plätzen, Gräben usw. erfolgen.
Da diese Abfälle entgegen den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) entsorgt werden, stellt die Handlung je nach Gefährdung auch eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat dar und kann dementsprechend geahndet werden.