Die Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt, wo Halten und Parken mit Fahrzeugen im Straßenverkehr unzulässig ist.
Die Einhaltung dieser Halt- und Parkverbote darf nicht im Belieben der Verkehrsteilnehmer stehen. Deshalb sind im Straßenverkehrsgesetz Halt- und Parkverstöße als Verkehrsordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße geahndet werden können, ausgestaltet.
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Es macht sich erforderlich in allen Ortsteilen unserer Gemeinde den ruhenden Verkehr zu überwachen, da teilweise für Fußgänger der Gehwegbereich nicht freigehalten wird, Verkehrsschilder ignoriert werden usw.
So z. B. im Ortszentrum Behringen (Zone – eingeschränktes Halteverbot). Das Be- und Entladen in diesem Bereich (höchstens 10 Min.) ist erlaubt, das Parken jedoch nicht.