Die Ausstellung eines Personalausweises ist möglich.
Für die Beantragung ist die Anwesenheit des Kindes und mindestens eines Sorgeberechtigten erforderlich.
Wird der Personalausweis von nur einer sorgeberechtigten Person beantragt, ist die schriftliche Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten erforderlich.

Des Weiteren ist ein Sorgerechtsnachweis bei alleiniger Sorge oder bei unverheirateten Eltern zwingend erforderlich (Urteil des Familiengerichts, Negativbescheinigung oder Sorgerechtsbescheinigung des Jugendamtes).