Sie können sich bei der Abholung vertreten lassen.
Bitte füllen Sie eine Vollmacht aus, die die Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes und die Erklärung zur Nutzung der eID Funktion enthält.
Die abholende Person muss diese Vollmacht und ihren Ausweis vorlegen.
Bitte geben Sie auch Ihren alten Ausweis zwecks Entwertung zurück.