Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der allgemeinen Meldepflicht unterliegt, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Das gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen.
Zur Beantragung benötigen Sie zur Feststellung Ihrer Identität Ihren alten Personalausweis oder eine Personenstandsurkunde.
Außerdem brauchen Sie ein biometrisches Foto (nicht älter als 3 Monate und 3,5 x 4,5 cm groß).
Für die Beantragung ist persönliches Erscheinen erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis, gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis)
- biometrietaugliches Passfoto
Welche Gebühren fallen an?
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland