Zur Ausübung der Fischerei werden bundesweit zwei Dokumente benötigt.
Zum einen sind das der Fischereischein und zum anderen der Fischereierlaubnisschein.
Der Fischereierlaubnisschein wird auch Angelkarte genannt und stellt eine Erlaubnis des jeweiligen Pächters, zur Ausübung der Fischerei in seinem Pachtgewässer dar.
Kinder unter 10 Jahren dürfen in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers auf dessen Erlaubnisschein (Angelkarte) mit angeln.