Ein Fischereischein ist gemäß § 30 Thüringer Fischereigesetz (ThürFischG) immer bei der zuständigen Verwaltung (Wohnsitzgemeinde/Gemeinde bei der man gemeldet ist) zu beantragen.
Personen, die also im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Hörselberg-Hainich gemeldet sind, müssen auch hier ihren Fischereischein beantragen.
Zuständiger Sachbearbeiter für die Fischereischeine bei der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich ist Herr Dziok, aus der Bau- & Ordnungsverwaltung (2. OG), Telefonnummer: 036254/73033, E-Mail: p.dziok@hoerselberg-hainich.de.