Der Fischereischein wird als
- Jugendfischereischein (für Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 8. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr),
- Vierteljahresfischereischein (für die Dauer von 3 Monaten ab Vollendung des 14. Lebensjahres),
- Jahresfischereischein (für 1 Kalenderjahr),
- Fünfjahresfischereischein (für die Dauer von 5 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren),
- Zehnjahresfischereischein (für die Dauer von 10 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren),
- Fischereischein auf Lebenszeit
ausgestellt.
Der Fischereischein bezieht sich immer auf das Kalenderjahr (vom 1. Januar bis 31. Dezember) - unabhängig vom Ausstellungsdatum.