Der Fischereischein wird als

       - Jugendfischereischein (für Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 8. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr),

- Vierteljahresfischereischein (für die Dauer von 3 Monaten ab Vollendung des 14. Lebensjahres),

        - Jahresfischereischein (für 1 Kalenderjahr),

        - Fünfjahresfischereischein (für die Dauer von 5 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren),

        - Zehnjahresfischereischein (für die Dauer von 10 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren),

        - Fischereischein auf Lebenszeit

ausgestellt.

Der Fischereischein bezieht sich immer auf das Kalenderjahr (vom 1. Januar bis 31. Dezember) - unabhängig vom Ausstellungsdatum.