Um die staatliche Fischerprüfung erfolgreich ablegen zu können, ist die vorherige Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung (Vorbereitungslehrgang) erforderlich. Diese Vorbereitungslehrgänge werden von den Anglervereinen und Anglerverbänden in Thüringen durchgeführt. Bei den örtlichen Anglervereinen erfährt man wann und wo die Lehrgänge stattfinden.
Die staatliche Fischerprüfung muss bei der Unteren Fischereibehörde abgelegt werden. Untere Fischereibehörde ist immer das für den Kreis der Gemeinde zuständige Landratsamt. Für die Gemeinde Hörselberg-Hainich also das Landratsamt Wartburgkreis in Bad Salzungen. Die Prüfung wird hier in schriftlicher Form abgelegt. Die jeweiligen Prüfungstermine werden nach Bedarf im Kreisjournal (Amtsblatt des Wartburgkreises) vorher rechtzeitig bekannt gegeben.
Spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin muss die Anmeldung zur Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde erfolgen. Bei der Anmeldung zur Prüfung muss man folgende Unterlagen vorlegen :
- Anmeldeformular
- eine Bescheinigung des Lehrgangleiters über die erfolgte Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
- die Prüfungsgebühr von derzeit 15,00 € oder als Nachweis den Überweisungsbeleg, dass die Gebühr überwiesen wurde
Hier kann man sich den Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung direkt ausdrucken.
Nachdem man die Fischerprüfung erfolgreich bestanden hat, stellt die Untere Fischereibehörde ein Prüfungszeugnis aus. Mit diesem Prüfungszeugnis kann man dann bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde einen Jahresfischereischein, Fünfjahresfischereischein, Zehnjahresfischereischein oder Fischereischein auf Lebenszeit beantragen. Zur Beantragung des jeweiligen Fischereischeines bei der zuständigen Behörde ist außerdem auch ein Passfoto mitzubringen.