Zur Beantragung eines Reisepasses bringen Sie bitte ein gültiges Personaldokument mit. Sollte dieses nicht vorhanden sein, benötigen Sie Ihre Geburtsurkunde.
Außerdem wird ein biometrisches Passfoto benötigt, dass der neuen Fotomustertafel der Bundesdruckerei entspricht.
Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich, da bei der Beantragung die Fingerabdrücke abgenommen werden und eine Unterschrift geleistet werden muss. Der Reisepass kann 3-4 Wochen nach Beantragung persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
  • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
  • ggf. Ihren bisherigen Reisepass (wenn Sie einen besitzen, auch wenn dieser ungültig ist),
  • ggf. Ihre Geburtsurkunde,
  • bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, ggf. die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
  • Hinsichtlich der Ausstellung von Reisepässen für Minderjährige nach Vollendung des zwölften Lebensjahres wird auf die Ausführungen zum Kinderreisepass verwiesen.

Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.

 

Welche Gebühren fallen an?

Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr

  • für einen Reisepass EUR 37,50 ,
  • für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 69,50.

Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr

  • für einen Reisepass EUR 60,00,
  • für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 92,00

Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von EUR 22,00 zahlen.

Der Zuschlag beträgt EUR 22,00 für einen Reisepass im Expressverfahren.

Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, z. B. bei Passverlust beantragen, müssen Sie EUR 21,00 Zuschlag bezahlen