Die Gebührenhöhe richtet sich danach, wieviele Hunde in einem Haushalt gehalten werden.

Die Steuer beträgt für den ersten Hund 60 Euro, für den zweiten Hund 70 Euro und für den dritten Hund 80 Euro. Die Hundesteuersatzung enthält in den §§ 2, 4, 6 und 7 Regelungen für Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen. Sie ist unter der Rubrik "Bürgerservice" veröffentlicht.