Die Öffnungszeiten wurden wie folgt festgelegt:

von Oktober bis Februar in der Zeit von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr

von März bis September in der Zeit von 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Die Friedhofsverwaltung kann Sonderregelungen treffen.


Gemäß der Friedhofssatzung der Gemeinde Hörselberg-Hainich vom 01.10.2008 beträgt die Ruhezeit von Reihengräbern (Erdbestattung) 25 Jahre, Reihengräbern (Urnenbeisetzungen) 15 Jahre und bei Kindergräbern 20 Jahre.
Vor Ablauf der Mindestruhezeit dürfen keine Grabentfernungen vorgenommen werden.
Sie beträgt gemäß des Thüringer Bestattungsgesetzes für Erdbestattungen 20 Jahre und für Urnenbeisetzungen 15 Jahre.
Diese Festsetzung der Mindestruhezeit ist aus Gründen der Pietät und aus hygienischen Gründen erforderlich.