1. eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10m², außer im Außenbereich
2. Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3m und mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 40m², außer im Außenbereich
3. Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30m² und einer Tiefe bis zu 3m, außer im Außenbereich

beispielsweise folgende Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung:
1. Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100m³ einschließlich dazugehöriger luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich

beispielsweise folgende Werbeanlagen:
1. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1m², außer im Außenbereich