Nach § 36 Absatz 2 Satz 2 Baugesetzbuch gilt das Einvernehmen der Gemeinde als erteilt, wenn sie den Antrag nicht 2 Monate nach Eingang des Ersuchens der Genehmigungsbehörde ablehnt.
Nach Ablauf dieser Frist gilt auch die Baugenehmigung als erteilt.
Der Antragsteller kann dann also ohne "grünen Stempel" bauen.