Falls die Scheune nicht denkmalgeschützt und freistehend ist, braucht bei der Bauaufsicht kein Antrag gestellt werden.
Auch die Gemeinde muss nicht informiert werden.
Das Vorhaben ist gemäß § 63 Absatz 3 Thüringer Bauordnung (ThürBO) verfahrensfrei.
Für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.