Bundestagswahl am 23.02.2025 - Informationen zum Briefwahlzeitraum
Erst am 10.02.2025 ist der Versand der Briefwahlunterlagen möglich.
Hintergrund ist, dass da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über eventuelle Beschwerden entschieden haben. Der Druck der Stimmzettel und ihre Auslieferung an die Gemeindebehörden werden dann einige Tage in Anspruch nehmen, bevor die Briefwahl beginnen kann.
Die Urnenwahl ist in Deutschland nach wie vor der vorrangige Weg der Stimmabgabe. Für die Wahlberechtigten, die diesem Leitbild folgen und ins Wahllokal gehen, spielt der verkürzte Briefwahlzeitraum keine Rolle. Selbstverständlich kann man aber auch per Briefwahl wählen, wenn man am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte. Den Briefwählerinnen und Briefwählern sollte jedoch der verkürzte Briefwahlzeitraum bei einer vorgezogenen Neuwahl des Bundestags bewusst sein. Sie müssen ihre Briefwahlunterlagen erheblich schneller beantragen, ausfüllen und zurücksenden, als dies bei einer Bundestagswahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode der Fall ist.
In jedem Fall müssen alle Wahlbriefe spätestens am Wahltag, den 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Hierfür tragen die Wählerinnen und Wähler selbst Sorge.
Die Deutsche Post verweist darauf, dass Wahlbriefe, die bis Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Post-Filiale abgegeben werden, rechtzeitig die Wahlämter erreichen. Zudem richtet die Deutsche Post eine bundesweite Sonderlogistik zur rechtzeitigen Zustellung der Wahlbriefe ein.
Wer die mit den Postlaufzeiten verbundenen Unsicherheiten vermeiden möchte oder bis zur letzten Briefkastenleerung am Donnerstag vor der Wahl den Wahlbrief nicht absenden kann, sollte den Wahlbrief direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgeben oder einwerfen. Alternativ kann man sich trotz beantragter Briefwahl auch noch dazu entscheiden, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Dafür muss man aber den Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, und einen Lichtbildausweis ins Wahllokal mitbringen. Wer einmal einen Wahlschein beantragt hat, kann nur noch mit diesem wählen, und zwar per Briefwahl oder am Wahltag in jedem beliebigen Wahlraum des eigenen Wahlkreises.
Wer seine Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhält oder verloren hat, kann bis zum Samstag vor der Wahl (22. Februar 2025) um 12 Uhr zu seinem Wahlamt gehen, den Umstand glaubhaft versichern und daraufhin einen neuen Wahlschein erteilt bekommen.
Diejenigen, die den Erhalt der Briefwahlunterlagen per Post nicht abwarten möchten, können im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins auch angeben, dass sie die Briefwahlunterlagen direkt beim Wahlamt abholen. Vor Ort kann man auch seine Wahlentscheidung treffen, den Stimmzettel entsprechend kennzeichnen und den Wahlbrief abgeben. So werden gleich zwei Postwege eingespart.
Öffnungszeiten des Briefwahllokals der Gemeinde Hörselberg-Hainich vom 10. Februar bis 21. Februar 2025
Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00Uhr (21. Februar 2025 bis 15:00 Uhr)
Auszug aus der Pressemitteilung der Bundeswahlleiterin >>>