INFORMATION zu den zugegangenen Wahlbenachrichtigungskarten
Die zugegangenen Wahlbenachrichtigungskarten sind auf Grund eines Fehlers eines Wahldienstleisters mit den falschen Angaben zum Wahllokal versehen.
Stichtag für das Vorliegen der Wahlbenachrichtigungskarten ist der 2. Februar 2025. Die Wahlbenachrichtigungskarten mit den korrekten Angaben werden den Wahlberechtigten sodann zugestellt. Die zuerst erhaltenen Wahlbenachrichtigungskarten erst nach Zugang der Wahlbenachrichtigungskarten mit den korrekten Daten vernichten.
Die Ausübung des Wahlrechts ist nicht von der zugegangenen Wahlbenachrichtigungskarte abhängig.
Wir bedauern den Vorfall und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Kellner
Bürgermeister