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Information des Einwohnermeldeamtes zu Untersuchungsberechtigungsscheinen

Jugendliche, die 15 Jahre aber noch nicht 18 Jahre alt sind, benötigen vor Aufnahme einer Beschäftigung einen Untersuchungsberechtigungsschein für die Erstuntersuchung beim Arzt. Bisher gab es diese Untersuchungsberechtigungsscheine beim zuständigen Einwohnermeldeamt.


Ab 01.01.2025 ist für die Ausstellung dieser Scheine das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Abteilung Arbeitsschutz zuständig.
Bitte informieren Sie sich unter folgendem Link: https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs
 

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