Information zum Wehrdienstmodernisierungsgesetz (WDModG)

Der Bundestag hat am 05.12.2025 das WDModG beschlossen, und der Bundesrat hat dem am 19.12.2025 zugestimmt. Mit dem Inkrafttreten des WDModG zum 01.01.2026 ergeben sich folgende Änderungen: Die Wehrerfassung erfolgt durch die Bundeswehr selbst und ist nicht mehr Aufgabe der Meldebehörden. Das Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 BMG entfällt. Alle bereits eingetragenen Übermittlungssperren zu dieser Thematik werden melderegisterweit gelöscht.

 

Einwohnermeldeamt Hörselberg-Hainich