• Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Untersuchungsberechtigungsscheine -Information des Einwohnermeldeamtes

Jugendliche, die 15 Jahre aber noch nicht 18 Jahre alt sind, benötigen vor Aufnahme einer Beschäftigung einen Untersuchungsberechtigungsschein für die Erstuntersuchung beim Arzt. Bisher gab es diese Untersuchungsberechtigungsscheine beim zuständigen Einwohnermeldeamt.


Ab 01.01.2025 ist für die Ausstellung dieser Scheine das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Abteilung Arbeitsschutz zuständig. Bitte informieren Sie sich unter folgendem Link: https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs

 

Onlinebeantragung: https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommen
 

Weitere Informationen

Einstellungen für mehr Barrierefreiheit

Schrift

Schrift­größe

100%

Kontrast

Kontraste

Inhalts­einstellungen

Barrierefreiheits­erklärung