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Ortsrecht

Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sind die Kommunen berechtigt, Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzungen zu regeln. Außerdem ist in gesetzlich bestimmten Fällen der Erlass von Rechtsverordnungen zulässig. Auch gemeindliche Richtlinien sind hier zu finden.