Wichtige Neuerungen im Einwohnermeldeamt
Digitales Foto ab 1. Mai 2025
Wer ab dem 1. Mai 2025 einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen will, der muss sich mit einer Neuerung auseinandersetzen. Ab diesem Datum dürfen Passbilder nur noch digital erstellt werden. Ausgedruckte Bilder auf Papier werden nicht mehr akzeptiert.
Digitale Passbilder werden eingeführt, um sogenanntes Morphing zu verhindern, d.h. das Verschmelzen mehrerer Fotos zu einem einzigen Foto.
Ab 1. Mai 2025 gibt es gemäß Gesetzgebung 2 Optionen:
Die Passbilder werden direkt in der Behörde erstellt und in den Dokumentenantrag übernommen. Die Gebühr für das Dokument erhöht sich dadurch um 6,00 Euro. Bei einer gleichzeitigen Beantragung von 2 Dokumenten (z. B. Personalausweis und Reisepass) wird die Gebühr von 6,00 Euro für jedes Dokument separat erhoben.
Die zweite Möglichkeit ist die Erstellung eines Fotos durch einen Dienstleister (Fotograf). Dieser stellt dem Bürger einen Code bereit und lädt das Lichtbild in eine Cloud hoch. Mit diesem Code kann die Meldebehörde das Lichtbild aus der Cloud abrufen. Das Bild kann maximal 6 Monate aus der Cloud abgerufen werden.
Planen Sie bitte ein paar Minuten mehr für Ihren Besuch im Meldeamt ein, da sich der Arbeitsaufwand durch die zusätzliche Aufnahme des Lichtbildes verlängert. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Bitte beachten Sie mit Blick auf die Sommerferien folgende Hinweise:
Überprüfen Sie im Rahmen Ihrer Reiseplanung Ihre Ausweisdokumente. Manche Reiseziel-Länder fordern eine mindestens 6-monatige Restgültigkeit der Dokumente bei der Einreise. Viele Eltern waren es bisher gewohnt, Ausweisdokumente für ihre Kinder unter 12 Jahren sofort bei Antragstellung ausgehändigt zu erhalten. Weil Kinderreisepässe ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder geändert werden dürfen, ist jetzt für die Beantragung neuer Dokumente eine gewisse Produktionszeit einzuplanen. Erfahrungsgemäß verlängert sich diese, je näher die Sommerferien heranrücken. Bitte denken Sie rechtzeitig an die Beantragung Ihrer Dokumente, um die Vorfreude auf den wohlverdienten Urlaub nicht zu trüben. Zur Beantragung bringen Sie unbedingt Ihr Kind mit. Wir benötigen auch immer die Zustimmung beider Sorgeberechtigten.
Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hörselberg-Hainich