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Anmeldung von Veranstaltungen

Das Ordnungsverwaltung informiert!

 

Werte Bürgerinnen und Bürger,
werte Vereine des Gemeindegebietes,

 

da es in der Vergangenheit mehrfach vorgekommen ist, dass Veranstaltungen sehr spät bei der Gemeinde angezeigt wurden, möchten wir auf diesem Wege die richtige Vorgehensweise mitteilen.

 

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, ist Folgendes zu beachten:

1. Verwenden Sie bei Ihrer Anmeldung bitte den Vordruck „Formular zur Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung”. Sie finden diesen auf unserer Internetseite www.hoerselberg-hainich.de unter der Rubrik „Bürgerservice & Rathaus“ > Formulare. Das ausgefüllte Formular ist gemäß § 42 Ordnungsbehördengesetz bis spätestens sieben Werktage (zusätzlich sind Feier- und Brückentage zu berücksichtigen) vor Durchführung der Veranstaltung an die Gemeinde zu senden, sodass eine fristgerechte Bearbeitung erfolgen kann.

 

2. Bei einer notwendigen Sperrzeitverkürzung ist der Vordruck „Antrag Sperrzeitverkürzung” zusammen mit der Anzeige der Veranstaltung einzureichen. Diesen finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter „Formulare”. Dies gilt nicht für private Veranstaltungen. Hier sind die allgemeinen Ruhezeiten einzuhalten.
Hinweis: Seit dem 01.01.2026 kann die Gemeinde die Sperrzeit bis maximal 2 Uhr verkürzen. Darüber hinaus obliegt dies nur dem Landratsamt Wartburgkreis. Auch hierfür gilt: Spätestens eine Woche vor Durchführung der Veranstaltung ist dies beim Landratsamt anzumelden.

 

3. Feuerwerke bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen sind grundsätzlich über das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz bis spätestens zwei Wochen vor Durchführung anzumelden.

 

Wir bitten Sie, die oben genannte Vorgehensweise zwingend zu beachten. Andernfalls ist eine rechtzeitige Bearbeitung durch Bescheiderteilung (Genehmigung) der Gemeinde nicht möglich.

 

Sollten Sie dennoch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

 

Ihre Ordnungsverwaltung

 

 

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